Gesundheitsbewusste Gestaltung der Arbeitssituation – Ergonomie, eine umfassende Risikoanalyse zur Identifizierung und Evaluation der Beanspruchung (physische Belastung) des Muskel-Skelett-Systems durchführen, inklusive der Herleitung arbeitsplatzbezogener, betrieblicher und beschäftigungsbezogener Maßnahmen.
Gezielte Konsultationen, Schulung, Unterweisung und Training von Mitarbeitern in Arbeitsverhältnissen, unter welchen Muskel-Skelett-Belastungen und schließlich eine Muskel Skelett Erkrankung eintreten können.
Persönliche Betreuung von Mitarbeitern mit Fokus auf den Bewegungsapparat sowie zur frühzeitigen Entdeckung individueller Gefährdungsfaktoren wie ungesunde Ernährung und sportliche Betätigung, etwa im Kontext der beruflichen Gesundheitsvorsorge; Anwendung von (beruflichen) Wiedereingliederungsmaßnahmen.
- Maßgeschneiderte individuelle Angebote zur Förderung der Gesundheit, wie z.B. Trainingsprogramme (einschließlich Konzepte zur Gesundheitserziehung)
- Betriebliche Integrationsprogramme; Beschäftigungskonzepte für ältere und chronisch kranke Menschen
- Gestaltung und Entwicklung von partizipativen sozialen Beziehungen im Unternehmen; Mitarbeiterführung
Ungeachtet der Integrations- und Rehabilitationsmaßnahmen: Mitarbeitende mit einer Muskel Skelett Erkrankung sind oft nicht in der Lage, wieder an ihren früheren Arbeitsplatz zu arbeiten.
Zudem stehen für Arbeitnehmer mit einer Muskel Skelett Erkrankung die medizinische Wiedereingliederung und die betriebliche Eingliederung nach längerer Krankheit im Vordergrund. Etwa 2000 anerkannte arbeitsbedingte Erkrankungen und inzwischen regelmäßig über zehn Prozent Frühverrentung im Zuge von einer Muskel Skelett Erkrankung weisen jedoch jährlich auf die Grenzen dieser Maßnahmen hin. Ist die berufliche Wiedereingliederung gar nicht oder nur bedingt möglich, tritt das Entschädigungsverfahren in den Vordergrund.
Physische Belastung: Scheitern der (Re-)Integration und Kompensationen bei einer Muskel Skelett Erkrankung
Es existiert eine Vielzahl bedeutender und bereits bekannter ursächlicher Beziehungen zwischen einer betrieblichen (physische) Belastung und den daraus resultierenden möglichen Erkrankungen des Bewegungsapparates.
Auf der Grundlage der BKV oder der Liste der Berufskrankheiten hat ein Arbeitgeber die Möglichkeit, die Expositionen zu ermitteln, bei denen sich Initiativen zur Verhütung einer Muskel Skelett Erkrankung besonders eignen.
Physische Belastung: Krankheiten zu anerkannten Berufskrankheiten
Verantwortlich für die Eintragung von Krankheiten in den Katalog von Berufserkrankungen ist der Ärztliche Sachverständigenrat “Berufskrankheiten”. Der ärztliche Sachverständigenbeirat ist ein weisungsfrei arbeitendes Beratungsorgan, welches das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bei der Entscheidungsfindung in medizinisch-wissenschaftlichen Angelegenheiten berät. Der Beraterkreis prüft und evaluiert in diesem Zusammenhang den wissenschaftlichen Erkenntnisstand einerseits im Zusammenhang mit der Anpassung bestehender berufsbedingter Erkrankungen und andererseits mit dem Ziel, neue Berufskrankheiten in die Verordnung über Berufskrankheiten zu integrieren. Auf der Grundlage der vorliegenden Forschungsergebnisse gibt der Sachverständigenrat im Anschluss an die Untersuchung gegenüber dem Ministerium entsprechende Handlungsvorschläge und Positionen ab.